Berufsprüfung Fachmann/-frau Langzeitpflege und -betreuung

Fachfrauen und Fachmänner Langzeitpflege und -betreuung pflegen und betreuen Klientiennen und Klienten bedarfs- und situationsgerecht. Sie sind in stationären oder ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege tätig.

Berufsbild

Die Fachfrauen und Fachmänner Langzeitpflege und -betreuung verfügen über vertieftes Wissen und Können in Bezug auf die Pflege- und Betreuungsschwerpunkte und - massnahmen bei Menschen in geriatrischen, gerontopsychiatrischen und palliativen Situationen. Sie unterstützen das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden der Klientinnen und Klienten und nutzen dabei deren Ressourcen und die Ressourcen ihres sozialen Umfeldes.

Die Fachfrauen und Fachmänner Langzeitpflege und -betreuung planen und organisieren in ihrem Bereich den Arbeitstag ihres Teams und setzen die Mitarbeitenden des Teams mit unterschiedlicher Ausbildung gemäss deren Kompetenzen ein. Im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenzen unterstützen und überprüfen sie die Mitarbeitenden des Teams in der Aufgabenerfüllung. Für die Beantwortung von Fragen sowie die Lösung von Aufgaben und deren Überwachung ausserhalb ihrer Fachkompetenz ziehen sie die diplomierte Pflegefachperson bei.

Die Fachfrauen und Fachmänner Langzeitpflege und -betreuung gestalten und pflegen in ihrem Berufsalltag eine respektvolle berufliche Beziehung zu den Klientinnen und Klienten. Sie berücksichtigen ethische und rechtliche Prinzipien sowie die Bedürfnisse, Ressourcen und die soziale Umgebung der Klientinnen und Klienten. Sie respektieren die Persönlichkeit der Klientinnen und Klienten.

Die Fachfrauen und Fachmänner Langzeitpflege und -betreuung kennen ihre Berufsrolle und diejenige der Mitglieder des interprofessionellen und interdisziplinären Teams. Sie reflektieren die eigene Arbeitsweise und die Zusammenarbeit im Team kritisch. Sie passen das eigene Verhalten und Handeln an und formulieren Vorschläge für die Optimierung der Zusammenarbeit im Team. Sie übernehmen Verantwortung für ihre persönliche und berufliche Weiterbildung.

Die Fachfrauen und Fachmänner Langzeitpflege und -betreuung erbringen die Leistungen entsprechend ihren erworbenen Kompetenzen, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betrieblichen Regelungen selbstständig.

Trägerschaft

Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft für die Berufsprüfung:

  • Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit OdASanté
  • Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen svbg
  • Schweizerische Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales SavoirSocial

Zulassung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau oder Fachmann Gesundheit, ein Diplom als Pflegefachfrau DN I oder Pflegefachmann DN I, einen Fähigkeitsausweis in praktischer Krankenpflege des SRK oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt.
oder
b) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau oder Fachmann Betreuung Fachrichtung Betagtenbetreuung oder generalistische Ausrichtung oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt sowie über einen Kompetenznachweis über medizinaltechnische Verrichtungen verfügt.

sowie
über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Langzeitpflege und -betreuung verfügt.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige und vollständige Abgabe der schriftlichen Reflexionsarbeit.
Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.

Prüfungsordnung und Zulassung

Prüfungsordnung

Wegleitung zur Prüfungsordnung

Seminar zum Erwerb des "Kompetenznachweis medizinaltechnische Verrichtungen" gemäss Anhang 3 der Wegleitung zur Prüfungsordnung
Änderungen vorbehalten

Ansprechperson

Prüfungssekretariat EPSanté
Seilerstrasse 22
3011 Bern
031 380 88 68

info@epsante.ch

Gleichwertigkeitsbestätigung

Für die Anmeldung zur Berufsprüfung Fachfrauen und Fachmänner Langzeitpflege und -betreuung benötigen die erfolgreichen Teilnehmer unserer FaLB-Lehrgänge (FaLB-131 bis FaLB-152) eine Gleichwertigkeitsbestätigung, ausgestellt durch EP Santé.

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