Berufsprüfung Medizinische Kodiererin / Medizinischer Kodierer

Medizinische Kodiererinnen und Kodierer überprüfen in Spitälern und Institutionen anhand der Akten die Patientenuntersuchungen, Diagnosen, Behandlungen und Therapien und kodieren diese. Damit garantieren sie genaue Leistungsabrechnungen.

Berufsbild

Medizinische Kodierer/innen überprüfen in Spitälern und anderen Institutionen anhand der Akten Patientenuntersuchungen, Diagnosen, Behandlungen sowie Therapien und kodieren sie.

Sie garantieren damit genaue Leistungsabrechnungen und erstellen die Datenbasis für die epidemiologische Überwachung der Bevölkerung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Planung der Patientenversorgung, zur wirtschaftlichen Leistungssteuerung innerhalb eines Spitalbetriebs und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Für Ärztinnen und Ärzte und das medizinische Fachpersonal sind sie überdies Ansprechpartner/ innen in Fragen der Kodierung.
Je nach Arbeitgeber und Aufgabenbereich beschaffen, strukturieren oder dokumentieren sie medizinische Informationen, verarbeiten und kontrollieren sie oder werten sie statistisch aus.

Mit ihren Kenntnissen der Medizin und deren Fachsprache, der offiziellen Kodierregeln sowie der gesetzlichen Vorschriften, z.B. zum Datenschutz und zur leistungsorientierten Spitalfinanzierung, verfügen sie über die Grundlagen, um korrekte Verschlüsselungen vorzunehmen.
Dabei prüfen sie die Daten auf Vollständigkeit, Inhalt, Validität und Plausibilität und klassifizieren und kodieren sie mittels international und schweizweit üblicher Klassifikationssysteme wie ICD-10 (International Classifications of Diseases), CHOP (Schweizerische Operationsklassifikation) und Kodierungshandbuch des Bundesamtes für Statistik.

Sie sind verantwortlich für die Zusammenführung aller eingehenden Patientendaten und die Erstellung einer Datenbank, die unter anderem für finanzielle Pauschalen von Diagnosefallgruppen (DRG, Diagnosis Related Groups) verwendet wird.

Sie können auch in der Entwicklung der Software tätig sein, mit dem Medizin- und Finanz-controlling zusammenarbeiten und Aufgaben des Qualitätsmanagements wahrnehmen. Vor allem Ärzte und Ärztinnen werden als Medizinische Kodierer/innen auch mit Leitungsaufgaben betreut.
Sie erfassen die Abläufe der Patientenbetreuung, bauen Kodierabteilungen und -zentren auf, führen sie und entwickeln sie weiter.

Medizinische Kodierer/innen arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern, aber auch bei Versiche-rungen, in Revisionsunternehmen, statistischen Ämtern, in der öffentlichen Verwaltung oder in der Privatwirtschaft.

Angesichts des steigenden Kostendrucks im Gesundheitswesen gewinnt die Arbeit medizinischer Kodierer/innen an Bedeutung.

Trägerschaft

Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft:


Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.

Prüfungen und Termine

Die nächste eidgenössische Berufsprüfung findet am 16. und 17. September 2024 in Bern statt.

 

 

Prüfungsordnung und Wegleitung

Prüfungsordnung

Wegleitung

Änderungen vorbehalten

Zulassung

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Prüfung vorwiegend die Akutsomatik umfasst. Kodiererinnen und Kodierer, die ausschliesslich in der Psychiatrie oder in Rehabilitationskliniken kodieren, müssen sich entsprechend vorbereiten, beziehungsweise sich vor der Prüfung beraten lassen. 

Zu dieser eidgenössischen Berufsprüfung werden jene Kandidierenden zugelassen, die bei Prüfungsbeginn folgende Zulassungsbedingungen nachweisen können:

a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im medizinisch/pflegerischen oder kaufmännischen Bereich oder einen mindestens gleichwertigen Ausweis
und mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre* Erfahrung als Medizinische Kodiererin / Medizinischer Kodierer.
oder
b) seit mindestens vier Jahren im medizinisch/pflegerischen oder kaufmännischen Bereich tätig und davon mindestens zwei Jahre Erfahrung als Medizinische Kodiererin / Medizinischer Kodierer.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das SBFI.

Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.

* Die erforderliche Praxis für die Zulassung zur Berufsprüfung (Ziffer 3.31der PO) beträgt: 2 Jahre mit 100% Arbeitspensum als Kodierer oder Medizincontroller mit Kodiertätigkeit, davon 1 Jahr mit 100% Arbeitspensum in der Schweiz. Bei Teilzeitanstellung entsprechend länger (z.B.: 4 Jahre bei 50%, 2,5 Jahre bei 80%).
Für Ärzte kann die Kodiererfahrung während ihrer klinischen Tätigkeit angerechnet werden, sofern sie ein vom entsprechenden Arbeitgeber ausgestelltes Zeugnis mit Angabe des zeitlichen Umfangs der Kodiertätigkeit vorlegen (angerechnete Arbeitsprozente und –dauer der Kodiertätigkeit). Zusammengerechnet werden so maximal 3 Monate zu 100% an die insgesamt erforderliche Berufspraxis angerechnet.

Eine der drei Amtssprachen ist in Wort und Schrift zu beherrschen.

Einblick in den Prüfungsablauf

Beispielfragen aus vergangenen Prüfungen

Fach 1 - Medizinisches Grundwissen (2017)
Fach 1 - Medizinisches Grundwissen (2018)
Fach 2 - Gesundheitswesen (2017)
Fach 2 - Gesundheitswesen (2018)
Fach 3 - Kodierung 2017 Fall 1 - 5 (2017)
Fach 3 - Kodierung 2017 Fall 6 - 10 (2017)

 

Einführungsvideo zur Benutzung des Tablets an der elektronischen Prüfung

> zum Video

Screenshots des Programmes welches im Fach 3 verwendet wird

 

Bilder zum Vergrössern anwählen

Ausschreibung

FMH   H+   SGMC  

15. Eidg. Berufsprüfung für Medizinische Kodiererinnen/Medizinische Kodierer 2024

Prüfungstermin

16./17. September 2024

16. September 2024 - Fach 1 & 2
17. September 2024 - Fach 3

Prüfungsort:

Computerschule Bern CSBE
Zieglerstrasse 64
3007 Bern

Anreise vom Bahnhof Bern:
Tram Nr. 3 Richtung Weissenbühl bis zur Haltestelle 'Eigerplatz'
Bus Nr. 10 Richtung Schliern bis zur Haltestelle 'Eigerplatz'

Prüfungsgebühr: CHF 1'400.00 zuzürlich CHF 50.00 Registriergebühr und Diplomzusatz SBFI
Anmeldung und Information:

H+ Bildung, Prüfungssekretariat, Erika Windler, Hintere Bahnhofstrasse 32, 5000 Aarau,
Direktwahl: 062 926 90 21, E-mail: erika.windler@hplus-bildung.ch

Anmeldeformular 

Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen, Repetenten benützen bitte dieses Formuar hier.

Die Kandidatin / der Kandidat kann sich in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch prüfen lassen.

Der Anmeldung sind beizufügen:
a) eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis
b) Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse
c) Angabe der Prüfungssprache
d) Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.

Die aktuelle Kodiertätigkeit ist mit einer Bestätigung des Arbeitgebers zu belegen, in der Anstellungsgrad (Arbeitspensum) und -dauer exakt definiert sind.

Ansprechperson

Erika Windler
Leiterin Prüfungssekretariat Sicherheitsspezialist/-in,
Medizinische Kodierung T. 062 926 90 21

Informationen Berufsprüfung
Prüfungssekretariat Medizinische Kodierung
Frau Erika Windler,
erika.windler@hplus-bildung.ch, Direktwahl: 062 926 90 21

Informationen
 Lehrgänge
Für alle Informationen betreffend den Einsteiger- und Fortgeschrittenen-Lehrgängen wenden Sie sich bitte direkt an die Seminarorganisation:
Frau Brigitte Frey, brigitte.frey@hplus-bildung.ch, Direktwahl: 062 926 90 12

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