Sicherheitsspezialisten oder Sicherheitsspezialistinnen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens beraten die Geschäftsleitung in sämtlichen Sicherheitsaspekten in Spitälern, Kliniken, Sanatorien, Alters- und Pflegeheimen oder ähnlichen Institutionen. Sie analysieren die Risiken, erstellen umfassende Sicherheitskonzepte, treffen die passenden Schutzvorkehrungen und sind mit der Durchsetzung und Kontrolle der nötigen Massnahmen vertraut.
Sie sind fähig,
- für ihre Institution Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die baulichen und technischen Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und mit den externen Fachstellen abzustimmen;
- Unfallrisiken zu analysieren und zu minimieren sowie präventive und akute Massnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten zu entwickeln
- in ihrer Institution für einen fachgerechten Umgang mit Sonderabfällen und Medizinprodukten zu sorgen. Sie organisieren und überwachen die sichere und ordnungsgemässe Lagerung, die Transporte und die Entsorgung;
- selbstständig die notwendigen baulichen und technischen Massnahmen bei Zutrittsüberwachung, Schliesssystemen und in der Schlüsselverwaltung zu bestimmen und Interventionspläne für kriminelle Ereignisse zu entwickeln;
- in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung, den kantonalen Fachstellen und den regionalen Schutz- und Rettungsorganisationen Dispositive für den Katastrophenfall zu entwickeln und in ihrer Institution regelmässig entsprechende Übungen durchzuführen.
Sicherheitsspezialisten oder Sicherheitsspezialistinnen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens haben in der Regel eine Aufgabe in der Personalführung. Sie sind sich ihrer Führungsrolle bewusst und führen sich und ihre Mitarbeitenden motiviert, situativ und ressourcenorientiert. Sie sind in der Lage, stufen- und situationsgerecht zu kommunizieren. Mit anderen betrieblichen Bereichen in ihrer Institution können sie prozessübergreifend und lösungsorientiert zusammenarbeiten. Sie führen eine regelmässige Berichterstattung an die Geschäftsleitung und machen konkrete Vorschläge für Zielsetzungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsprävention.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen in ihrer Institution und der technischen Entwicklung passen sie ihre Konzepte regelmässig an und bewahren und entwickeln laufend ihre Kompetenzen und Kenntnisse.
Sie entwickeln und begründen angemessene Bedarfsanalysen für Instruktionsmassnahmen im Bereich der Sicherheit und Gesundheitsprävention, definieren stufengerechte Lernziele und führen die Mitarbeiterschulungen mit der geeigneten Methodik und Didaktik durch. Zur Überprüfung des Lernerfolgs organisieren sie geeignete Evaluationsverfahren.
Die Sicherheitsspezialisten und Sicherheitsspezialistinnen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens bilden ein wichtiges Glied in der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in stationären Einrichtungen. Ihre Aktivitäten sind stark vom Konzept der nachhaltigen Entwicklung geprägt und vernetzen wirtschaftliche, betriebliche sowie Gesundheits- und Umweltaspekte.