Der erfolgreiche Abschluss der eidgenössischen Berufsprüfung Langzeitpflege und -betreuung führt im Kanton Aargau zur tertiären Einstufung in den Rahmenstellenplänen der Institutionen der Langzeitpflege und Spitex. Lehrgangsteilnehmerinnen und –teilnehmer, die ihre FaLB-Weiterbildung vor in Kraft treten der definitiven Prüfungsordnung erfolgreich abgeschlossen haben (bis Ende 2015), bleiben im Kanton Aargau in den Langzeitpflegeinstitutionen auch ohne Berufsprüfung tertiär anerkannt (Besitzstandswahrung).