Tertiäre Anerkennung Kanton Aargau

Der erfolgreiche Abschluss der eidgenössischen Berufsprüfung Langzeitpflege und -betreuung führt im Kanton Aargau zur tertiären Einstufung in den Rahmenstellenplänen der Institutionen der Langzeitpflege und Spitex. Lehrgangsteilnehmerinnen und –teilnehmer, die ihre FaLB-Weiterbildung vor in Kraft treten der definitiven Prüfungsordnung erfolgreich abgeschlossen haben (bis Ende 2015), bleiben im Kanton Aargau in den Langzeitpflegeinstitutionen auch ohne Berufsprüfung tertiär anerkannt (Besitzstandswahrung).

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