Hygiene in Gesundheitseinrichtungen mit weitreichenden Folgen

Laut BAG erleiden 5,9 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Schweiz eine Spitalinfektion. Bis zur Hälfte der Fälle lassen sich mit gezielten Massnahmen verhindern. Mit der «Strategie Noso» will der Bund mit einem definierten und koordinierten Vorgehen Todesfälle aufgrund von Nosokomialen Infektionen reduzieren. Das heisst, es sollen alle möglichen präventiven Massnahmen getroffen und korrekt umgesetzt werden.
Im Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten gibt es dafür ein konkreter Leitfaden: «Die gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten», herausgegeben von der Swissmedic und erstellt von Fachpersonen aus der Schweiz.

Der gesamte Prozess der Medizinprodukte-Aufbereitung unterliegt genauen Vorgaben: Vom Waschen der Instrumente, über die Materialkontrolle in Hinsicht auf die Funktionstüchtigkeit, doppelte Verpackung und Sterilisation mit Dampf oder anderen Methoden. Das Handbuch Sterilisation, von H+ Bildung mitherausgegeben, beschreibt die Voraussetzungen rund um die Arbeitsschritte. Wenn der Sterilisationsprozess beendet ist, muss eine Freigabe von einer hierfür qualifizierten Fachperson erfolgen.  In der Regel weist die Person aber einen Berufsabschluss als Medizinproduktetechnolog/-in oder Techn. Sterilisationsassistent/-in Fachkunde I vor.

Drei Schulen sind schweizweit für das Erlangen dieser Anforderungen auf Ebene der Erwachsenenbildung verantwortlich. H+ Bildung bietet für Einsteiger/-innen aus der Deutschschweiz den Zertifikatslehrgang «Fachkunde I» für angehende Sterilisationsassistentinnen und -assistenten an.  Der gesamte Lehrgang ist modular entsprechend dem Aufbereitungsprozess konzipiert und richtet sich nach den Bedürfnissen von Berufs- und Quereinsteigerinnen, welche ein durchschnittliches Alter von 30 Jahren aufweisen. Seit 2018 gibt es auch die dreijährige Berufslehre als Medizinproduktetechnologe/-login EFZ, die in der Regel junge Menschen absolvieren. Den Absolvierenden von «Fachkunde I» bietet H+ Bildung neu die Aussicht auf einen gleichwertigen Abschluss. Mit dem neu entwickelten Qualifikationsverfahren (QV) nach Art. 32 Berufsbildungsgesetz bereiten sich die Teilnehmenden verkürzt auf die Lehrabschlussprüfung vor.

Um mit «Fachkunde I» bei H+ Bildung zu starten, muss ein Praktikum-Platz nachgewiesen werden. Der Praxisbezug ist parallel zur Fachkunde für das Verständnis der Zusammenhänge äusserst wichtig. Teilnehmende lernen die Chirurgischen Disziplinen kennen und verstehen, weshalb in der Orthopädie andere Instrumente zur Anwendung kommen als beispielsweise in der Ophthalmologie. Auch die bauliche Struktur, die räumliche Anordnung einer Medizinprodukte-Aufbereitungs-Abteilung hat einen Einfluss auf die Technik, Qualität und die Sicherheit. Teilweise sogar auf die Gesundheit der Mitarbeitenden. Auch bei nicht optimalen Strukturen muss der Prozess und das Ergebnis stimmen, damit die Instrumente für eine Operation freigegeben werden können. Dazu werden bei H+ Bildung konkrete Beispiele aus der Praxis aufgegriffen und Lösungen entwickelt, um einen korrekten Ablauf zu gewährleisten. Zum Verständnis der Materie finden Exkursionen in herstellenden und aufbereitenden Betrieben statt.

Genau wie in der Lebensmittelindustrie sind Kontrollen in der Aufbereitung von Medizinprodukten wichtig und stehen im direkten Zusammenhang mit der Genesung und der Sicherheit des Patienten, indem das Risiko für Infektionen so klein als möglich gehalten wird. Seit 2018 führt Swissmedic regelmässige Inspektionen in allen stationären Einrichtungen durch. Es wird überprüft, ob alle Prozesse entsprechend der «guten Praxis» umgesetzt werden. Ein Spital muss beweisen können, dass alle Prozessschritte transparent und nachvollziehbar zum Schutz der Patientinnen und Patienten eingehalten wurden.

Allein die Möglichkeit einer unangekündigten Inspektion durch die Aufsichtsgremien wirkt als Motivation, Hygienestandards und korrekte Abläufe einzuhalten.
Erfüllen die Spitäler die Vorgaben nicht, hat dies weitreichende Folgen auf die Einrichtung und können bis zu einem Operationsstopp führen.

Die Inspektionen helfen aber im Wesentlichen, die Arbeitsweise in Hinsicht auf die Qualität und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und Personalplanung und bauliche Strukturen vorausschauend zu optimieren. Daneben gibt es mittlerweile auch Geräte, die zur Einhaltung der Richtlinien beitragen, indem beispielsweise ein gestarteter Reinigungsprozess mittels technischer Voraussetzungen nicht unterbrochen werden kann.

Auch Produkte für Ambulante Eingriffe müssen entsprechend professionell aufbereitet werden. Arztpraxen, in welchen ambulante Operationen durchgeführt werden, aber auch Zahnarztpraxen, werden in der Regel vom zuständigen kantonalen Dienst überprüft. Wegen massiven Hygienemängel wurden unlängst zwei Einrichtungen geschlossen.

In Kleinbetrieben sind es Medizinische Praxisassistentinnen, Dentalassistentinnen oder Angehörige weiterer medizinischer Berufe, welche mit der Verantwortung zur Instrumentenaufbereitung betraut sind. Auch für diese Einrichtungen gelten die Vorgaben von Swissmedic. Die nötigen Kompetenzen dazu bildet das Seminar «Wiederaufbereitung von Medizinprodukten in Kleinbetrieben und ärztlichen Praxen - STE MPA», welches bei H+ Bildung innerhalb von 6 Tagen und individueller Selbstlernzeit absolviert wird.

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