Qualitätsverträge Intensivkurs - QV-I
Mit der KVG-Revision «Qualität und Wirtschaftlichkeit» sind die Verbände der Leistungserbringer (H+ Die Spitäler der Schweiz) und Versicherer (santésuisse und curafutura) verpflichtet, Verträge zur Qualitätsentwicklung zu erarbeiten und abzuschliessen (Art. 58a KVG). H+ Die Spitäler der Schweiz und die Versicherer haben den Qualitätsvertrag (QV) nach Art. 58a KVG dem Bundesrat eingereicht.
Damit die Spitäler und Kliniken den QV nach Art. 58a KVG optimal umsetzen können, führt H+ Bildung in Zusammenarbeit mit H+ Die Spitäler der Schweiz auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichtete Schulungen zu den Qualitätsverträgen durch.
Merkliste
Warum eine Merkliste?
Das gewünschte Angebot befindet sich entweder in der Entwicklungsphase oder die nächsten Durchführungstermine (-daten) sind noch in Planung.
Gerne bedienen wir Sie so bald wie möglich mit ausführlichen Informationen zu diesem Bildungsangebot.