Berufsprüfung Sicherheitsspezialist/-in

Sicherheitsspezialistinnen und -spezialisten beraten die Geschäftsleitung eines Spitals, einer Klinik oder Institution der Langzeitpflege in allen Sicherheitsaspekten. Sie analysieren Risiken, erstellen Sicherheitskonzepte und treffen Schutzvorkehrungen.

Berufsbild

Sicherheitsspezialisten oder Sicherheitsspezialistinnen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens beraten die Geschäftsleitung in sämtlichen Sicherheitsaspekten in Spitälern, Kliniken, Sanatorien, Alters- und Pflegeheimen oder ähnlichen Institutionen. Sie analysieren die Risiken, erstellen umfassende Sicherheitskonzepte, treffen die passenden Schutzvorkehrungen und sind mit der Durchsetzung und Kontrolle der nötigen Massnahmen vertraut.

Sie sind fähig,

  • für ihre Institution Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die baulichen und technischen Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und mit den externen Fachstellen abzustimmen;
  • Unfallrisiken zu analysieren und zu minimieren sowie präventive und akute Massnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten zu entwickeln
  • in ihrer Institution für einen fachgerechten Umgang mit Sonderabfällen und Medizinprodukten zu sorgen. Sie organisieren und überwachen die sichere und ordnungsgemässe Lagerung, die Transporte und die Entsorgung;
  • selbstständig die notwendigen baulichen und technischen Massnahmen bei Zutrittsüberwachung, Schliesssystemen und in der Schlüsselverwaltung zu bestimmen und Interventionspläne für kriminelle Ereignisse zu entwickeln;
  • in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung, den kantonalen Fachstellen und den regionalen Schutz- und Rettungsorganisationen Dispositive für den Katastrophenfall zu entwickeln und in ihrer Institution regelmässig entsprechende Übungen durchzuführen.

Sicherheitsspezialisten oder Sicherheitsspezialistinnen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens haben in der Regel eine Aufgabe in der Personalführung. Sie sind sich ihrer Führungsrolle bewusst und führen sich und ihre Mitarbeitenden motiviert, situativ und ressourcenorientiert. Sie sind in der Lage, stufen- und situationsgerecht zu kommunizieren. Mit anderen betrieblichen Bereichen in ihrer Institution können sie prozessübergreifend und lösungsorientiert zusammenarbeiten. Sie führen eine regelmässige Berichterstattung an die Geschäftsleitung und machen konkrete Vorschläge für Zielsetzungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsprävention.

Aufgrund der gemachten Erfahrungen in ihrer Institution und der technischen Entwicklung passen sie ihre Konzepte regelmässig an und bewahren und entwickeln laufend ihre Kompetenzen und Kenntnisse.

Sie entwickeln und begründen angemessene Bedarfsanalysen für Instruktionsmassnahmen im Bereich der Sicherheit und Gesundheitsprävention, definieren stufengerechte Lernziele und führen die Mitarbeiterschulungen mit der geeigneten Methodik und Didaktik durch. Zur Überprüfung des Lernerfolgs organisieren sie geeignete Evaluationsverfahren.

Die Sicherheitsspezialisten und Sicherheitsspezialistinnen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens bilden ein wichtiges Glied in der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in stationären Einrichtungen. Ihre Aktivitäten sind stark vom Konzept der nachhaltigen Entwicklung geprägt und vernetzen wirtschaftliche, betriebliche sowie Gesundheits- und Umweltaspekte.

Trägerschaft

Folgende Institutionen übernehmen und tragen die Durchführung der Berufsprüfung zur Erlangung des eidgenössischen Fachausweises für Sicherheitsspezialistinnen und Sicherheitsspezialisten in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens:

Prüfungen und Termine

Die nächste eidg. Berufsprüfung wird im Februar / März 2025 stattfinden.

Prüfungsordnung und Wegleitung

Detaillierte Informationen zur Prüfung sowie zur Erstellung des Dossiers Instruktion und des Brandschutzkonzeptes entnehmen Sie bitte der Wegleitung.

Prüfungsordnung

Wegleitung

Zulassung

Zur Prüfung wird zugelassen wer:

a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis der Branchen Handel, Industrie oder Bau oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt:
b) mindestens 3 Praxisjahre nachweist, wovon 2 Jahre mit Sicherheitsaufgaben in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens, oder sich seit mindestens 4 Jahren hauptsächlich mit Sicherheitsaufgaben in anderen Branchen beschäftigt.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Instruktion sowie der Projektarbeit Brandschutzkonzept.Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das SBFI.
Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.

Wenn Sie zweifeln, ob Sie mit Ihrer Schul- und Berufslaufbahn die erwähnten Zulassungsbedingungen erfüllen, erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Prüfungssekretariat.

Einblick in den Prüfungsablauf

Einführungsvideo zur Benutzung der Prüfungssoftware an der elektronischen Prüfung

> zum Video

Beispiel zum Prüfungstool

Unter folgendem Link finden Sie ein paar Beispielfragen aus früheren Jahren. Diese Fragen repräsentieren nicht den Schwierigkeitsgrad der Prüfung, sondern sollen lediglich aufzeigen, wie die elektronische Prüfung aufgebaut ist. Da die Fragen aus früheren Jahren stammen, kann es sein, dass sie nicht mehr den aktuellen Richtlinien entsprechen.

https://self-assessment.measured.iml.unibe.ch/

Brevetierungsfeier 2023

Herzlichen Glückwunsch!

Wir gratulieren Patrick Alexandre Marques, Katia Fernandez, Patrick Fleury, André Carli, Stefan Marti, Peter Schär, Yvonne Wolf zur bestandenen Eidgenössischen Berufsprüfung für Sicherheitsfachleute in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens 2023.

Besonderer Dank gebührt Siemens Schweiz AG, die den Fire Safety Preis für die Absolvierenden mit Bestnoten gesponsert haben. Wir gratulieren Patrick Fleury und Yvonne Wolf.

Herzlichen Dank an alle Sponsoren, welche die Diplomfeier unterstützt haben: Fire System SA, Primus Brandschutz.

 

 

 

Ansprechperson

Erika Windler
Leiterin Prüfungssekretariat Sicherheitsspezialist/-in,
Medizinische Kodierung T. 062 926 90 21

Informationen Berufsprüfung
Prüfungssekretariat Sicherheitsspezialist/-in
Frau Erika Windler, erika.windler@hplus-bildung.ch, 062 926 90 21

Informationen
 Lehrgänge
Für alle Informationen betreffend den Lehrgängen wenden Sie sich bitte direkt an die Seminarorganisation:
Frau Brigitte Frey, brigitte.frey@hplus-bildung.ch, Direktwahl: 062 926 90 12

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