Qualitätsverträge Crashkurs - QV-C
Mit der KVG-Revision «Qualität und Wirtschaftlichkeit» sind die Verbände der Leistungserbringer (H+ Die Spitäler der Schweiz) und der Versicherer verpflichtet, Verträge zur Qualitätsentwicklung zu erarbeiten und abzuschliessen (Art. 58a KVG). H+ Die Spitäler der Schweiz und die Versicherer haben den Qualitätsvertrag (QV) nach Art. 58a KVG dem Bundesrat eingereicht.
Damit die Spitäler und Kliniken den QV nach Art. 58a KVG optimal umsetzen können, führt H+ Bildung in Zusammenarbeit mit H+ Die Spitäler der Schweiz auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichtete Schulungen zu den Qualitätsverträgen durch.
Nächste Durchführung
16.09.2026
Weitere Informationen
Zielgruppen
Mitarbeitende aus der Spitalleitung oder dem obersten Management eines Leistungserbringers
Voraussetzungen
Erfahrung im Qualitätsmanagement sowie Kenntnisse zu Qualitätsthemen (PDCA-Zyklus, Audit, Qualitätsmanagementsystem) werden vorausgesetzt.
Handlungskompetenzen
Inhalte
|
Hinweise
Qualitätsentwicklung in Institutionen der Gesundheitsversorgung werden nicht vorausgesetzt
Methoden
Der Unterricht ist nach den Grundsätzen der Erwachsenenbildung gestaltet. Die eigenen Fragestellungen aus der beruflichen Praxis werden miteinbezogen und diskutiert.
Lernzeit
Fragen zum Seminar
Fragen?
Sachbearbeitende Bildungsprodukte Qualitätsmanagement und Medizintechnik / Marketing
062 926 90 23