Dienst- und Personaleinsatzplanung - DPP
Der Dienstplan ist kein Freiplan. Der Dienstplan soll nicht nur die Sicherstellung der Leistungen über einen gewissen Zeitraum gewährleisten und den konkreten Personaleinsatz organisieren, sondern dient auch als Nachweis über die erbrachten Arbeitszeiten und die Kompetenzen der anwesenden Mitarbeitenden. Durch den sinnvollen Personaleinsatz wird der Bedarf einer Abteilung unter Berücksichtigung rechtlicher, arbeitsorganisatorischer und arbeitsmedizinischer Faktoren abgedeckt.
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