Berufsprüfung Medizinische Kodiererin / Medizinischer Kodierer
Medizinische Kodiererinnen und Kodierer überprüfen in Spitälern und Institutionen anhand der Akten die Patientenuntersuchungen, Diagnosen, Behandlungen und Therapien und kodieren diese. Damit garantieren sie genaue Leistungsabrechnungen.
Berufsbild
Medizinische Kodierer/innen überprüfen in Spitälern und anderen Institutionen anhand der Akten Patientenuntersuchungen, Diagnosen, Behandlungen sowie Therapien und kodieren sie.
Sie garantieren damit genaue Leistungsabrechnungen und erstellen die Datenbasis für die epidemiologische Überwachung der Bevölkerung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Planung der Patientenversorgung, zur wirtschaftlichen Leistungssteuerung innerhalb eines Spitalbetriebs und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Für Ärztinnen und Ärzte und das medizinische Fachpersonal sind sie überdies Ansprechpartner/ innen in Fragen der Kodierung.
Je nach Arbeitgeber und Aufgabenbereich beschaffen, strukturieren oder dokumentieren sie medizinische Informationen, verarbeiten und kontrollieren sie oder werten sie statistisch aus.
Mit ihren Kenntnissen der Medizin und deren Fachsprache, der offiziellen Kodierregeln sowie der gesetzlichen Vorschriften, z.B. zum Datenschutz und zur leistungsorientierten Spitalfinanzierung, verfügen sie über die Grundlagen, um korrekte Verschlüsselungen vorzunehmen.
Dabei prüfen sie die Daten auf Vollständigkeit, Inhalt, Validität und Plausibilität und klassifizieren und kodieren sie mittels international und schweizweit üblicher Klassifikationssysteme wie ICD-10 (International Classifications of Diseases), CHOP (Schweizerische Operationsklassifikation) und Kodierungshandbuch des Bundesamtes für Statistik.
Sie sind verantwortlich für die Zusammenführung aller eingehenden Patientendaten und die Erstellung einer Datenbank, die unter anderem für finanzielle Pauschalen von Diagnosefallgruppen (DRG, Diagnosis Related Groups) verwendet wird.
Sie können auch in der Entwicklung der Software tätig sein, mit dem Medizin- und Finanz-controlling zusammenarbeiten und Aufgaben des Qualitätsmanagements wahrnehmen. Vor allem Ärzte und Ärztinnen werden als Medizinische Kodierer/innen auch mit Leitungsaufgaben betreut.
Sie erfassen die Abläufe der Patientenbetreuung, bauen Kodierabteilungen und -zentren auf, führen sie und entwickeln sie weiter.
Medizinische Kodierer/innen arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern, aber auch bei Versiche-rungen, in Revisionsunternehmen, statistischen Ämtern, in der öffentlichen Verwaltung oder in der Privatwirtschaft.
Angesichts des steigenden Kostendrucks im Gesundheitswesen gewinnt die Arbeit medizinischer Kodierer/innen an Bedeutung.
Trägerschaft
Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft:
H+ Die Spitäler der Schweiz, Bern
FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Bern
SGMC Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Codierung, Glis
Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.
Prüfungen und Termine
Die nächste eidg. Berufsprüfung wird im September 2025 stattfinden. Details finden Sie unter 'Ausschreibung 2025'.
Die folgende Berufsprüfung wird 2027 stattfinden. Die Ausschreibung wird im Dezember 2026 erfolgen.
Prüfungsordnung und Wegleitung
Zulassung
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Prüfung vorwiegend die Akutsomatik umfasst. Kodiererinnen und Kodierer, die ausschliesslich in der Psychiatrie oder in Rehabilitationskliniken kodieren, müssen sich entsprechend vorbereiten, beziehungsweise sich vor der Prüfung beraten lassen.
Zu dieser eidgenössischen Berufsprüfung werden jene Kandidierenden zugelassen, die bei Prüfungsbeginn folgende Zulassungsbedingungen nachweisen können:
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im medizinisch/pflegerischen oder kaufmännischen Bereich oder einen mindestens gleichwertigen Ausweis
und mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre* Erfahrung als Medizinische Kodiererin / Medizinischer Kodierer.
oder
b) seit mindestens vier Jahren im medizinisch/pflegerischen oder kaufmännischen Bereich tätig und davon mindestens zwei Jahre Erfahrung als Medizinische Kodiererin / Medizinischer Kodierer.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das SBFI.
Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.
* Die erforderliche Praxis für die Zulassung zur Berufsprüfung (Ziffer 3.31der PO) beträgt: 2 Jahre mit 100% Arbeitspensum als Kodierer oder Medizincontroller mit Kodiertätigkeit, davon 1 Jahr mit 100% Arbeitspensum in der Schweiz. Bei Teilzeitanstellung entsprechend länger (z.B.: 4 Jahre bei 50%, 2,5 Jahre bei 80%).
Für Ärzte kann die Kodiererfahrung während ihrer klinischen Tätigkeit angerechnet werden, sofern sie ein vom entsprechenden Arbeitgeber ausgestelltes Zeugnis mit Angabe des zeitlichen Umfangs der Kodiertätigkeit vorlegen (angerechnete Arbeitsprozente und –dauer der Kodiertätigkeit). Zusammengerechnet werden so maximal 3 Monate zu 100% an die insgesamt erforderliche Berufspraxis angerechnet.
Eine der drei Amtssprachen ist in Wort und Schrift zu beherrschen.
Einblick in den Prüfungsablauf
Beispielfragen aus vergangenen Prüfungen
Fach 1 - Medizinisches Grundwissen (2017)
Fach 1 - Medizinisches Grundwissen (2018)
Fach 2 - Gesundheitswesen (2017)
Fach 2 - Gesundheitswesen (2018)
Fach 3 - Kodierung 2017 Fall 1 - 5 (2017)
Fach 3 - Kodierung 2017 Fall 6 - 10 (2017)
Einführungsvideo zur Benutzung des Tablets an der elektronischen Prüfung
> zum Video
Screenshots des Programmes welches im Fach 3 verwendet wird
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Ausschreibung 2025 / PRÜFUNG AUSGEBUCHT - WARTELISTE
15. Eidg. Berufsprüfung für Medizinische Kodiererinnen/Medizinische Kodierer 2025
Prüfungstermin: 24. / 25. September 2025
24. September 2025 - Fach 1 & 2
25. September 2025 - Fach 3
Reservetermin (bei IT-Problemen) ist der 25. November 2025
Prüfungsort: Computerschule Bern CSBE
Zieglerstrasse 64
3007 Bern
Anreise vom Bahnhof Bern:
Tram Nr. 3 Richtung Weissenbühl bis zur Haltestelle 'Eigerplatz'
Bus Nr. 10 Richtung Schliern bis zur Haltestelle 'Eigerplatz'
Prüfungsgebühr: CHF 1'400.00 zuzürlich CHF 50.00 Registriergebühr und Diplomzusatz SBFI
Anmeldung und
Information: Hplus Bildung AG
Prüfungssekretariat
Hintere Bahnhofstrasse 32
5000 Aarau
Direktwahl: 062 926 90 00, E-mail: info@hplus-bildung.ch
Anmeldeformular: Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen,
Repetenten benützen bitte dieses Formuar hier.
Kandidierende können sich in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch prüfen lassen.
Der Anmeldung sind beizufügen:
a) eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis
b) Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse
c) Angabe der Prüfungssprache
d) Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.
Die aktuelle Kodiertätigkeit ist mit einer Bestätigung des Arbeitgebers zu belegen, in der Anstellungsgrad (Arbeitspensum) und -dauer exakt definiert sind.
Zur Information: Die nächste eidg. Berufsprüfung wird 2027 durchgeführt werden.