Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich - AUSL
Wer mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss aus dem Bereich Pflege in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben will, muss beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) ein Anerkennungsverfahren durchführen lassen. Das SRK verfügt je nach Ergebnis der Dossieranalyse den Besuch von ergänzenden Fortbildungsmassnahmen, die den Erwerb von fehlenden Handlungskompetenzen sicherstellen müssen.
Folgend die SRK Ausgleichsmassnahmen auf Sekundarstufe und unsere dazugehörigen Seminare:
Auf dem Dokument: Anerkennung eines ausländischen Berufsausweises beim Schweizerischen Roten Kreuz unter dem Punkt 4(IV) Ausgleichsmassnahmen finden Sie die Information für die Auswahl des richtigen Seminars.
Professionalität und Klientenzentrierung - Anmeldeformular PKZ
Nächste Durchführung
23.02.2026
Weitere Informationen
Zielgruppen
Pflegefachpersonen mit ausländischen Berufsabschlüssen, die sich im Anerkennungsverfahren zur Fachfrau/-mann Gesundheit des Schweizerischen Roten Kreuzes befinden.
Voraussetzungen
- Schriftlicher Entscheid des SRK mit den Auflagen zu den ergänzenden Bildungsmassnahmen
- Bestätigung einer Anstellung als FaGe
- Nachweis über die Sprachkompetenz in Deutsch auf Niveau B2.
- Die erworbenen praktischen Fertigkeiten müssen am Arbeitsplatz unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht praktisch geübt und überprüft werden können.
Handlungskompetenzen
Inhalte
Modul 1
- Richten und Verabreichen von Medikamenten.
Modul 2
- Desinfizieren von Instrumenten und Flächen.
- Vorbereiten von Material für die Sterilisation.
Modul 3
- Durchführen von subkutanen und intramuskulären Injektionen.
Modul 4
- Kontrolle von Vitalzeichen.
Modul 5
- Durchführung von venösen und kapillaren Blutentnahmen.
Modul 6
- Erstellen der Flüssigkeitsbilanz.
- Richten und Verabreichen von Infusionen ohne Medikamente bei bestehendem peripher venösem Zugang.
- Bedienen von Infusionspumpen.
Modul 7
- Verbandswechsel gemäss Vorgaben bei primär und sekundär heilenden Wunden.
Modul 8
- Bereitstellen von Sondennahrung.
- Verabreichen von Sondennahrung bei bestehendem Zugang.
- Bedienen von Ernährungspumpen.
Hinweise
Abschluss
Methoden
Lernzeit
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